Mallorca: Ausnahmen von der Maskenpflicht am Strand gestattet

Donnerstag, 8. April 2021 | Kategorie: Allgemein, News

Inzwischen hat sich das Wirrwarr um die Maskenpflicht an Mallorcas Stränden gelichtet und es herrscht nun Klarheit darüber, wer wo und wann eine Maske am Meer tragen muss. Einzelheiten lesen Sie hier.

Maskenpflicht am Strand

Trotz niedriger Inzidenz, gilt auf Mallorca auch weiterhin die Maskenpflicht am Strand.

In diesen Fällen darf die Maske am Strand abgenommen werden

Seit Ende März herrschte auf der beliebten Ferieninsel Mallorca sowie auf den anderen Baleareninseln Unklarheit darüber, welche Corona-Regelungen es bezüglich der Maskenpflicht am Strand und an den Hotelpools zu beachten gibt.

Anlass war eine Neufassung des Gesetzes über die gültigen Corona-Maßnahmen in Spanien, welche am 30. März im spanischen Amtsblatt BOE veröffentlicht wurden. Denn dort hieß es, dass die allgemeine Maskenpflicht in allen öffentlichen Räumen gelten soll. Ein zuvor noch verankerter Passus, wonach es Ausnahmen bei Einhaltung des Mindestabstandes gebe, wurde gestrichen. Dies hätte jedoch eine Verschärfung der Maskenpflicht in der freien Natur und an den Stränden zur Folge gehabt, die die Regionalregierungen auf den Balearen und den Kanaren nicht mittragen wollten. Sie beantragten stattdessen eine entsprechende Anpassung.

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Et voilà, das spanische Gesundheitsministerium hat die Regelungen nun konkretisiert und folgende Ausnahmen für die Maskenpflicht gestattet: Beim Baden im Meer oder im Pool sowie bei der Ausübung von Wassersportarten ist das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.

Dasselbe gilt für das Sonnen auf der Liege oder dem Handtuch, sofern die Strandbesucher sich dabei nicht vom Fleck bewegen und einen Mindestabstand von 1,50 m zu haushaltsfremden Personen einhalten. Verlässt der Urlauber jedoch seinen Platz zum Beispiel für einen Standspaziergang, muss er unverzüglich den Mund-Nasen-Schutz wieder aufsetzen. Die Maskenpflicht gilt auch an den Strandpromenaden sowie an allen Strand- und Poolbereichen.

Situationen, in denen die Maske abgenommen werden darf:

  • beim Baden im Meer oder Pool
  • beim Wassersport
  • beim Ausruhen vom Baden bzw. Wassersport
  • am Strand, wenn zu Personen aus anderen Haushalten ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird
  • bei Rettungsaktionen
  • beim Essen und Trinken

Situationen, in denen die Maske zwingend aufgesetzt werden muss:

  • auf dem Weg zum Strand
  • an der Strandpromenade
  • beim Spaziergang am Strand
  • in der Umkleidekabine (außer in den Duschen)
  • in Cafés und Restaurants, wenn nicht gegessen oder getrunken wird