Coronavirus: Keine Verschärfungen für Reiserückkehrer beschlossen

Dienstag, 29. Juni 2021 | Kategorie: Allgemein, International, News

Die jüngsten Bund-Länder-Beratungen haben ergeben, dass sich hinsichtlich der Einreiseregeln nichts ändern wird. Es kommt weder zu Verschärfungen noch zu Lockerungen.

Stop Covid

Je nachdem, ob man aus einem Risiko-, Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehr, ändern sich die Einreisebestimmungen hinsichtlich Test- und Quarantänepflicht. (Symbolbild)

Das müssen Rückkehrer aus den jeweiligen Gebieten beachten

Urlauber müssen sich vorerst auf keine neuen Regeln bei der Reiserückkehr nach Deutschland einstellen. Zusammenfassend noch einmal die wichtigsten Regeln, in Bezug auf die Einreise nach Deutschland während der momentanen Pandemie-Lage.

Urlauber können sich bei der Urlaubsbuchung ein Stück weit Sicherheit verschaffen, indem sie bei Reiseveranstaltern buchen, die flexible oder sogar kostenlose Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen anbieten. In vielen Fällen kann die Reise kostenlos storniert werden, sollte ein Urlaub wegen Corona nicht möglich sein.

Rücker aus „normalen“ Gebieten und Risikogebieten

Jede Person, die nach Deutschland einreist und weder über den Nachweis einer Genesung noch einer vollständigen Impfung verfügt, muss einen negativen PCR-Test bzw. Antigentest vorweisen können. Ansonsten kommt es zu einer zweiwöchigen Quarantäne. Das gilt auch für die Rückkehr aus Risikogebieten. Wer hingegen eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen kann, kann die Quarantäne umgehen.

Rückkehr aus Hochrisikogebieten

Geimpfte oder genesene Personen müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nur so lange in die Selbstisolation, bis der Nachweis über die Impfung bzw. Genesung an die zuständigen Behörden erfolgt ist. Alle anderen Personengruppen müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Es ist aber möglich, nach dem fünften Tag über einen negativen Test die Quarantäne zu beenden.

Rückkehr aus Virusvariantengebieten

Für Personen, die aus einem als „Virusvariantengebiet“ klassifizierten Gebiet zurück nach Deutschland einreisen, beträgt die Zeit der Quarantäne auf jeden Fall 14 Tage. Für diese Regel gibt es keine Ausnahme, ganz egal, ob geimpft, getestet oder genesen.