Ausgangssperre sorgt für Probleme bei nächtlichen Fahrten
Freitag, 30. April 2021 | Kategorie: Allgemein, Flug & Flüge, News
Weiterhin schränken sich die Menschen aufgrund der Pandemie ein. Dennoch gibt es Momente, in denen Fragen aufkommen. So zum Beispiel dann, wenn eine Zugfahrt nachts bzw. spät abends oder früh morgens stattfindet. So sorgt die Bundesnotbremse für Probleme.
Urlauber dürfen nur tagsüber reisen
Mit der Bundesnotbremse wurden die Corona-Regeln nochmals angezogen. Im Gepäck war eine nächtliche Ausgangssperre. Von 22 bis 5 Uhr ist das Verlassen des Hauses nur aus triftigem Grund gestattet, etwa in Notfällen oder wenn der Weg zur Arbeit angetreten wird.
Viele fanden in dieser Regelung sofort einen Widerspruch, denn immer mehr Reiseziele sind wieder erreichbar und die Flieger heben ab. Mehr Flugzeuge als noch vor ein paar Monaten sind wieder im Einsatz, entsprechend mehr Verbindungen sind täglich im Angebot. Die Anreise zum Flughafen wird allerdings zur Herausforderung, wenn diese früh morgens erfolgen muss.
Auch wer mit dem Zug fährt, hat ein Problem, denn verboten ist zwischen 22 und 5 Uhr nicht nur, sich an einem Ort außerhalb der Wohnung aufzuhalten. Verboten ist es auch, unterwegs zu sein, wenn dies nicht aus triftigem Grund geschieht. Das Bundesinnenministerium bleibt da hart: Wer zwischen 22 und 5 Uhr aufgrund touristischer Reisen unterwegs ist, verstößt gegen die Corona-Regeln. #ReiseBashing
Das bedeutet, dass Reisende, die aus dienstlichen Gründen einen Flieger erreichen und früh morgens anreisen müssen, das dürfen. Wer aus touristischen Gründen denselben Flieger erreichen und früh morgens unterwegs sein muss, hat mit einer Strafe zu rechnen. Touristische Reisen sollen deshalb laut Bundesinnenministerium so gelegt werden, dass sie mit den Ausgangsbeschränkungen vereinbar sind, denn im Notfall entscheiden die Kontrollierenden von Polizei und Ordnungsamt, ob jemand einen glaubwürdigen Grund für seine Fahrt z.B. mit dem Zug angeben kann.
Angehalten seien die Reisenden deshalb auch, Reisen umzubuchen, sodass diese mit den Ausgangsbeschränkungen vereinbar sind. Glücklicherweise haben einige Reiseveranstalter hier bereits im Vorfeld reagiert und bieten kostenlose Reisestornierungen und flexible Umbuchungen an.
So ist die Lage bei der Deutschen Bahn
Bei der Bahn hält man den Betrieb weiterhin aufrecht, sodass alle, die reisen müssen auch reisen können. Weitere Anpassungen an den Stornobedingungen hat die Bahn nicht vorgenommen. Deshalb gilt für Sparpreis-Tickets auch weiterhin, dass diese bis zum ersten Geltungstag gegen eine Gebühr von 10 Euro storniert werden können. Flextickets lassen sich bis zum ersten Geltungstag kostenlos stornieren.
Zu beachten gilt vor der Buchung außerdem, dass die Bahn Tickets nicht erstatten muss, sollte der Grund der Reise entfallen. Wurde also z.B. ein Hotel gebucht und Hotels müssen aufgrund der Notbremse geschlossen bleiben oder wieder schließen, ist die Bahn nicht gezwungen, das Zugticket zu erstatten, da sie ihrem Beförderungsauftrag auch weiterhin nachkommen kann und nicht für den entfallenen Grund der Reise zur Verantwortung gezogen werden kann.
Wer mit der Bahn reist, muss sich außerdem an die geltenden Corona-Regeln halten, so ist also auch die Maske weiterhin Pflicht. Die sogenannten Community-Masken dürfen an Bord der Züge nicht mehr getragen werden, stattdessen gilt während der Fahrt und auch am Bahnhof FFP2/FFP3-Maskenpflicht.
Außerdem sollten Reisende, die auf andere Anbieter, etwa Flixtrain oder Busunternehmen ausweichen, vor der Buchung deren Stornierungsbedingungen prüfen, da diese von denen der Bahn abweichen können. Die aktuellen Corona-Regeln im Auge zu behalten, wird viele Reisende jedenfalls wohl noch eine ganze Weile begleiten.